Auszug aus der Times 6. Oktober 1902
*Am 6. Oktober 1902 unterzeichneten die Vertreter der Englischen Krone die bedingungslose Kapitulation an das Volk Britanniens und der Gesamtheit Europas. Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments endete das Sterben und Morden der vergangenen Jahre.*
Die Unterzeichnung zog sich bis in die Nacht zum 6. Oktober hin. Die Urkunde weist jedoch noch als Datum den 5. Oktober auf, da die Kapitulation eine Minute nach Mitternacht Britischer Zeit in Kraft trat. Auf Seite des Monarchen hatte der letzte König Robert die hochrangigen Lords zur Unterzeichnung entsandt.
1. Wir, die hier Unterzeichneten, die wir im Auftrage des Königs und der Royal Navy des Britischen Empire handeln, übergeben hiermit bedingungslos dem Obersten Befehlshaber der Französischen Expeditionsstreitkräfte und gleichzeitig dem Oberkommando der Französischen Nation alle gegenwärtig unter britischem Befehl stehenden Streitkräfte zu Lande und zu Wasser.
2. Das Oberkommando der Britischen Navy wird unverzüglich allen französischen Land- und Seestreitkräften und allen unter Britischem Befehl stehenden Streitkräften den Befehl geben, die Kampfhandlungen um 23.59 Uhr mitteleuropäischer Zeit am 6. Oktober 1902 einzustellen, in den Stellungen zu verbleiben, die sie in diesem Zeitpunkt innehaben, und sich vollständig zu entwaffnen, indem sie ihre Waffen und Ausrüstung den örtlichen Französischen Befehlshabern oder den von den Vertretern der obersten französischen Militärführungen bestimmten Offizieren übergeben. Kein Schiff, Seefahrzeug oder Andere militärische Einrichtungen irgendeiner Art darf zerstört werden, noch dürfen Schiffsrümpfe, maschinelle Einrichtungen oder Geräte, Maschinen irgendwelcher Art, Waffen, Apparaturen und alle technischen Mittel zur Fortsetzung des Krieges im allgemeinen beschädigt werden.
3. Das Oberkommando des Britischen Militärs wird unverzüglich den zuständigen Befehlshabern aller von dem Obersten Befehlshabern der Französischen Expeditionsstreitkräfte und dem Oberkommando der Französischen Nation erlassenen zusätzlichen Befehle weitergeben und deren Durchführung sicherstellen.
4. Die Kapitulationserklärung stellt kein Präjudiz für an ihre Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Französische Nation oder in deren Namen festgesetzt werden und Britannien und die Royal Navy als Ganzes betreffen werden.
5. Im Falle, daß das Oberkommando der Royal Navy oder irgendwelche unter seinem Befehl stehenden Streitkräfte es versäumen sollten, sich gemäß den Bestimmungen dieser Kapitulationserklärung zu verhalten, werden der Oberste Befehlshaber der Französischen Expeditionsstreitkräfte und das Oberkommando der Französischen Nation alle diejenigen Straf- und anderen Maßnahmen ergreifen, die sie als zweckmäßig erachten.
6. Diese Erklärung ist in englischer, französischer, russischer und deutscher Sprache aufgesetzt. Allein maßgebend sind die englische und die französische Fassung.
Unterzeichnet zu London, am 5. Oktober 1902
König Robert - King of the british empire, Lord John Mellfore, General Alexander Wright - Commander of the royal navy of the british empire
Anhang des Britischen Monarch in seiner letzten Handlung als Oberbefehlshaber der Britischen Truppen:
"Werte Bürger des Französischen Volkes, Werte Brüder Britanniens,
nicht meine Berater und auch nicht mein Geheimdienst oder andere aus meinen
Reihen, sondern nur Ich und ich alleine bin für die Taten und Handlung die
Gegen Europa besonders gegen das Französische Volk verübt wurden
verantwortlich.
Ich kann mein Bedauern kaum in Worte fassen, aber es ist nicht notwendig, da
dies keine Wiedergutmachung ist - da dieses nicht wiedergut zu machen ist -
sondern von Mensch zu Mensch und von Mann zu Mann eine Entschuldigung für
begangene Fehler von meiner Seite. Ich fühle mich verantwortlich für alle
Taten und Handlungen, besonders für diese die gegen das Französische Volk
gerichtet waren. Argumentieren kann ich meine Entschuldigung nur mit einem
Rücktritt aus der aktiven Politik und der aktiven Befehlsgewalt. Die
Entscheidungsträger sind von nun an nur das Volk - vertreten durch das
englische Parlament.
Hochachtungsvoll
Robert"
Marc Dellmon - Times
Offizielle Verlautbarung der Französischen Nationalversammlung, März 1901
Die Französische Nationalversammlung hat
- in Vertretung des französischen Volkes;
- im Bestreben, seinem Volk mit bestem Wissen und Gewissen zu dienen;
- nach Abwägung aller Fakten;
- bemüht, ein stabiles Europa zu erhalten;
in seiner heutigen Sitzung beschlossen:
Dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland wird hiermit
der Krieg erklärt.
Die restlichen europäischen Herrscher werden aufgefordert, sich dem
französischen Vorbild anzuschließen und ebenfalls der britischen Armee
Einhalt zu gebieten.
Ausdrücklich gewarnt wird vor jeglicher aktiver Unterstützung des
Vereinigten Königreichs, da die Französische Republik dies als einen
kriegerischen Akt gegen sich auffassen und entsprechend
beantworten wird.
Dieser Schritt wurde durch das frevelhafte Vorgehen des britischen
Premierministers bedauerlicherweise unvermeidlich.
Durch haltlose Unterstellungen versuchte er, die europäischen Nationen
gegeneinander in den Krieg zu treiben und täuschte hiefür niemals
stattgefundene Kommunikation mit anderen Herrschern vor.
Insbesondere wurde versucht, die französische Republik in einen Krieg zu
treiben, der das französische Hoheitsgebiet unbewacht vor britischen
Angriffen gelassen hätte.
Am schwersten wiegt jedoch der Bruch des Abkommens über die
Demilitarisierung des Ärmelkanals, welches zwischen dem Vereinigten
Königreich und der Französischen Republik abgeschlossen wurde und von
unserer Seite natürlich eingehalten wurde.
Die Royal Navy wird zur sofortigen Räumung des Kanals aufgefordert, da
dieser ansonsten militärisch zwangsgeräumt werden wird.
Geschehen zu Paris, am 21. März 1901
David Seppi m.p.
Präsident der Französischen Republik